ASTM A266/A266M Standard-Spezifikation für Kohlenstoffstahl-Schmiedeteile für Druckbehälterkomponenten
1. ASTM A266 Geltungsbereich*
1.1 Diese Spezifikation 2 umfasst vier Güten von Schmiedestücken aus Kohlenstoffstahl für Kessel, Druckbehälter und zugehörige Geräte.
Hinweis 1 – Die Bezeichnungen wurden wie folgt geändert:
Aktuell Früher
Klasse 1 Klasse 1
Klasse 2 Klasse 2
Klasse 3 Klasse 3
Klasse 4 Klasse 4
1.2 Ergänzende Anforderungen werden für den Fall bereitgestellt, dass zusätzliche Tests oder Kontrollen erforderlich sind. Diese gelten nur, wenn sie vom Käufer individuell in der Bestellung angegeben werden.
1.3 Die in SI-Einheiten oder Zoll-Pfund-Einheiten angegebenen Werte sind separat als Standard zu betrachten. Die in den einzelnen Systemen angegebenen Werte sind möglicherweise nicht exakt gleichwertig; daher muss jedes System unabhängig vom anderen verwendet werden. Die Kombination von Werten aus den beiden Systemen kann zu Nichtübereinstimmung führen.
mit dem Standard.
1.4 Sofern in der Bestellung nicht die anwendbare Spezifikationsbezeichnung „M“ angegeben ist, ist das Material in Inch-Pfund-Einheiten zu liefern.
1.5 Diese internationale Norm wurde in Übereinstimmung mit international anerkannten Grundsätzen zur Normung entwickelt, die im Beschluss über Grundsätze für die Entwicklung internationaler Normen, Leitlinien und Empfehlungen des Ausschusses für technische Handelshemmnisse (TBT) der Welthandelsorganisation festgelegt wurden.
2. ASTM A266 Referenzierte Dokumente
2.1 ASTM-Normen:
A275/A275M Praxis zur Magnetpulverprüfung von Stahlschmiedeteilen
A370 Prüfmethoden und Definitionen für die mechanische Prüfung von Stahlprodukten
A788/A788M Spezifikation für Stahlschmiedestücke, Allgemeine Anforderungen
A1058 Prüfverfahren für die mechanische Prüfung von Stahlprodukten – Metrisch
E112 Prüfverfahren zur Bestimmung der durchschnittlichen Korngröße
E165/E165M Praxis zur Prüfung von Eindringmitteln für die allgemeine Industrie
E381 Verfahren zur Makroätzprüfung von Stahlstäben, -knüppeln, -blöcken und -schmiedestücken
2.2 Anderer Standard:
ASME Kessel- und Druckbehältercode, Abschnitt IX 4
3. ASTM A266 Bestellinformationen und allgemeine Anforderungen
3.1 Zusätzlich zu den in der Spezifikation A788/A788M geforderten Bestellinformationen muss der Käufer seiner Anfrage und Bestellung eine detaillierte Zeichnung, Skizze oder schriftliche Beschreibung des Schmiedestücks beifügen.
3.2 Material, das gemäß dieser Spezifikation geliefert wird, muss den Anforderungen der Spezifikation A788/A788M entsprechen, in der zusätzliche Bestellinformationen, Herstellungsanforderungen, Test- und Nachtestmethoden und -verfahren, Kennzeichnung, Zertifizierung, Produktanalysevariationen und weitere ergänzende Anforderungen aufgeführt sind.
3.3 Sollten die Anforderungen dieser Spezifikation im Widerspruch zu den Anforderungen der Spezifikation A788/A788M stehen, haben die Anforderungen dieser Spezifikation Vorrang.
3.4 Für Flachböden mit Naben und Rohrböden, die für die Anwendung gemäß ASME Boiler and Pressure Vessel Code bestellt werden, ist neben der Zusatzanforderung S8 dieser Spezifikation auch die Zusatzanforderung S12 der Spezifikation A788/A788M anzugeben.
4. ASTM A266 Materialien und Herstellung
4.1 Der Stahl muss gemäß dem Abschnitt Schmelzprozess der Spezifikation A788/A788M hergestellt werden. Es muss ausreichend Ausschuss gemacht werden, um sicherzustellen, dass keine schädlichen Rohre und keine unzulässige Entmischung auftreten.
4.2 Das Material muss so nah wie möglich an der angegebenen Form und Größe geschmiedet werden.
4.3 Das fertige Produkt muss ein warmbearbeitetes Schmiedestück gemäß Spezifikation A788/A788M sein.
5. ASTM A266 Bearbeitung
5.1 Die Oberflächenbearbeitung erfolgt nach den Vorgaben des Bestellers. Unbearbeitete Oberflächen müssen so frei von Zunder sein, dass eine Prüfung möglich ist.
5.2 Die spanende Bearbeitung kann nach Wahl des Herstellers entweder vor oder nach der Wärmebehandlung erfolgen, sofern nicht gemäß der Zusatzanforderung S1 etwas anderes angegeben ist.
6. ASTM A266 Wärmebehandlung
6.1 Nach dem Schmieden und vor dem erneuten Erwärmen zur Wärmebehandlung müssen die Schmiedestücke so abgekühlt werden, dass Beschädigungen vermieden werden und die Umwandlung erfolgt.
6.2 Alle Schmiedestücke müssen geglüht, normalisiert oder normalisiert und angelassen werden, können aber auch flüssig abgeschreckt und angelassen werden, wenn dies zwischen Hersteller und Käufer vereinbart wird. Wenn angelassen wird, muss dies bei einer unterkritischen Temperatur erfolgen, jedoch nicht unter 1100 °F.
[595 °C].
6.3 Es kann ein mehrstufiges Austenitisierungsverfahren angewendet werden, bei dem das Schmiedestück zunächst vollständig austenitisiert und flüssig abgeschreckt wird, danach im interkritischen Temperaturbereich wieder erwärmt wird, um es teilweise wieder auszutenitisieren, und dann wieder flüssig abgeschreckt wird. Nach Abschluss der Austenitisierungs-/Abschreckzyklen muss ein Anlassen bei einer Temperatur zwischen 1100 °F [595 °C] und der unteren kritischen Temperatur erfolgen.
Anmerkung 2: Obwohl das Abschrecken mit einer Flüssigkeit von den Austenitisierungstemperaturen die Schlagzäheigenschaften wirksamer verbessert, ist auch eine Luftkühlung von den Austenitisierungstemperaturen vorteilhaft und kann anstelle des Normalisierungsverfahrens in 6.2 verwendet werden.
7. ASTM A266 Chemische Zusammensetzung
7.1 Wärmeanalyse – Die aus der Probenahme gemäß Spezifikation A788/A788M gewonnene Wärmeanalyse muss mit Tabelle 1 übereinstimmen, außer dass die zusätzlichen Merkmale der ergänzenden Anforderungen S11 und S12 ebenfalls gelten, wie in den Bestellinformationen individuell angegeben.
7.2 Produktanalyse – Der Käufer kann die Produktanalysebestimmungen der Spezifikation A788/A788M verwenden, um eine Produktanalyse eines Schmiedestücks zu erhalten, die jede einzelne oder mehrere Wärmemengen repräsentiert.
Element
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1. Klasse
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Note 2
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3. Klasse
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Klasse 4
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Kohlenstoff (C)
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0,30-0,35 %
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0,25-0,29 %
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0,30-0,35 %
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0,30-0,35 %
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Mangan (Mn)
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0,80 – 1,35 %
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0,80-1,05 %
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0,80-1,10 %
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0,80-1,10 %
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Phosphor (P)
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0,025 % max.
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0,025 % max.
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0,025 % max.
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0,025 % max.
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Schwefel (S)
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0,025 % max.
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0,025 % max.
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0,025 % max.
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0,025 % max.
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Silizium (Si)
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0,15-0,30 %
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0,15-0,30 %
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0,15-0,30 %
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0,15-0,30 %
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8. ASTM A266 Mechanische Eigenschaften
8.1 Allgemeine Anforderungen—Sofern nicht anders in Übereinstimmung mit der Ergänzenden Anforderung S2 angegeben, muss das Material die Anforderungen an mechanische Eigenschaften erfüllen, die in Tabelle 2 vorgeschrieben sind, wenn es gemäß der neuesten Ausgabe der Prüfmethoden und Definitionen A370 oder der Prüfnorm A371 geprüft wird.
Methoden A1058, wenn der M-Suffix-Standard angegeben wurde.
Es ist die größte erhältliche Zugprüfprobe gemäß den Angaben in den Prüfverfahren und Definitionen A370 bzw. den Prüfverfahren A1058 zu verwenden.
Grad
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Zugfestigkeit (MPa)
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Streckgrenze (MPa)
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Dehnung (%)
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1. Klasse
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415-585
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≥ 205
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≥ 21
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Note 2
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485-655
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≥ 250
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≥ 18
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3. Klasse
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450-620
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≥ 260
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≥ 17
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Klasse 4
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485-655
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≥ 250
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≥ 18
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8.1.1 Sofern gemäß Zusatzanforderung S2 nichts anderes angegeben ist, muss die Längsachse der Proben parallel zur Hauptbearbeitungsrichtung des Schmiedestücks verlaufen. Bei gestauchten Scheibenschmiedestücken muss die Längsachse der Probe in tangentialer Richtung verlaufen.
8.1.1.1 Die Längsachse der Probe muss in der Mitte zwischen den parallelen Oberflächen der Prüfverlängerung liegen, wenn sie an den Umfang von Scheiben angefügt ist, oder in der Mitte zwischen der Mitte und der Oberfläche von Massivschmiedestücken. Bei Hohlschmiedestücken muss die Längsachse der Probe in der Mitte liegen
zwischen der Mitte und den Außenflächen der Wand. Wenn separat geschmiedete Probeblöcke gemäß 8.1.3 verwendet werden, müssen die Zugproben an einer Stelle entnommen werden, die die Mittelwand des schwersten Abschnitts der Produktionsschmiedestücke darstellt. Wenn Proben von entgegengesetzten Enden benötigt werden,
Sie müssen von den diagonalen Ecken einer Axialebene aus gemessen werden.
8.1.2 Sofern hierin nicht anders angegeben, müssen Abnahmeprüfungen nach Abschluss der Wärmebehandlung durchgeführt werden. Wenn die Enden der zylindrischen Schmiedestücke durch Umschmieden geschlossen werden, können die zylindrischen Schmiedestücke vor dem Umschmieden geglüht, normalisiert oder normalisiert und angelassen und geprüft werden. Nach
Vor dem Wiederschmieden muss das gesamte Schmiedestück auf die gleiche Weise und im gleichen Temperaturbereich erneut wärmebehandelt werden, wie es bei der Wärmebehandlung des Schmiedestücks vor der Zertifizierungsprüfung angewendet wurde.
8.1.3 Wenn Hersteller und Käufer dies vereinbaren, können Prüfproben aus einem speziell geschmiedeten Block hergestellt werden, der in geeigneter Weise mit den Produktionsschmiedestücken bearbeitet und wärmebehandelt wurde. Ein solcher spezieller Block muss aus einem Barren, einer Bramme oder einem Knüppel aus derselben Wärme gewonnen werden, die zur Herstellung der Schmiedestücke verwendet wurde, die er repräsentiert. Dieser Block muss im Wesentlichen die gleiche Art von Warmbearbeitung und Schmiedereduzierung erfahren wie die Produktionsschmiedestücke; jedoch kann ein längs geschmiedeter Stab mit Abmessungen von nicht weniger als Tby Tby 3T verwendet werden, um ein Ringschmiedestück darzustellen. Die Abmessung T muss den schwersten effektiven Querschnitt des Schmiedestücks repräsentieren. Für vergütete Schmiedestücke, für die gemäß 8.2.2.3 und 8.2.2.4 Prüfungen an beiden Enden erforderlich sind, sind separat geschmiedete Prüfblöcke nicht zulässig.
ANMERKUNG 3: Bei der Verwendung separat geschmiedeter Testblöcke wird auf die Auswirkung von Massenunterschieden zwischen den Produktionsschmiedestücken und den Testblöcken hingewiesen.
8.2 Besondere Anforderungen—Die Anzahl und der Ort der Prüfungen richten sich nach der Länge, dem Gewicht und der Wärmebehandlung des Schmiedestücks und müssen wie unten beschrieben erfolgen. Die Länge und das Gewicht, die für diesen Zweck verwendet werden, sind die Versandlänge und das Gewicht der einzeln hergestellten Schmiedestücke oder die Gesamtversandlänge
und Gewicht aller aus einer Mehrfachschmiedearbeit geschnittenen Teile.
8.2.1 Geglühte, normalisierte oder normalisierte und angelassene Schmiedestücke aus Stahl:
8.2.1.1 Bei Schmiedestücken mit einem Gewicht von 5000 lb [2250 kg] oder weniger zum Zeitpunkt der Wärmebehandlung muss in jeder Wärmebehandlungscharge ein Zugversuch an einem Schmiedestück pro Wärme durchgeführt werden. Wenn die Wärmebehandlung in Durchlauföfen mit geeigneten Temperaturreglern und mit aufzeichnenden Pyrometern durchgeführt wird, sodass vollständige Aufzeichnungen der Wärmebehandlung verfügbar sind, kann als Anlasscharge jeder kontinuierliche Lauf angesehen werden, der einen Zeitraum von 8 Stunden nicht überschreitet.
8.2.1.2 Bei Schmiedestücken und geschmiedeten Stangen, die zum Zeitpunkt der Wärmebehandlung mehr als 5000 lb [2250 kg] wiegen, muss an jedem Schmiedestück ein Zugversuch durchgeführt werden.
8.2.2 Vergütungsschmiedeteile:
8.2.2.1 Für vergütete Schmiedestücke mit einem Gewicht von 5000 lb [2250 kg] oder weniger zum Zeitpunkt der Wärmebehandlung, jedoch nicht länger als 12 ft [3,7 m], muss ein Zugversuch an einem Schmiedestück pro Wärme in jeder Wärmebehandlungscharge durchgeführt werden. Wenn die Wärmebehandlung in Durchlauföfen durchgeführt wird
Mit geeigneten Temperaturreglern und aufzeichnenden Pyrometern ausgestattet, so dass vollständige Aufzeichnungen der Wärmebehandlung zur Verfügung stehen, kann als Anlasscharge jeder kontinuierliche Lauf angesehen werden, der einen Zeitraum von 8 Stunden nicht überschreitet.
8.2.2.2 Bei vergüteten Schmiedestücken und Schmiedestangen mit einem Gewicht zwischen 2.250 kg (5.000 lb) und 4.500 kg (10.000 lb) zum Zeitpunkt der Wärmebehandlung, jedoch einer Länge von 3,7 m (12 ft) ist an jedem Schmiedestück ein Zugversuch durchzuführen.
8.2.2.3 Bei vergüteten Schmiedestücken und Schmiedestäben mit einer Länge von mehr als 12 Fuß [3,7 m] muss an jedem Ende jedes Schmiedestücks ein Zugversuch durchgeführt werden.
8.2.2.4 Für vergütete Schmiedestücke und geschmiedete Stäbe mit einem Gewicht von mehr als 10 000 lb [4500 kg] zum Zeitpunkt der Wärmebehandlung müssen aus jedem Schmiedestück zwei Zugprüfproben entnommen werden. Diese müssen um 180° zueinander versetzt sein, es sei denn, die Länge des Schmiedestücks, ohne Prüfverlängerungen,
übersteigt, muss von jedem Ende des Schmiedestücks eine Probe entnommen werden.
9. ASTM A266 Reparaturschweißen
9.1 Reparaturschweißungen an Schmiedestücken sind nur nach Wahl des Käufers zulässig. Wenn Reparaturschweißungen durchgeführt werden, müssen Schweißer und Schweißverfahren gemäß Abschnitt IX des ASME Boiler and Pressure Vessel Code qualifiziert sein.
10. ASTM A266-Zertifizierung
10.1 Zusätzlich zu den obligatorischen Zertifizierungsanforderungen der Spezifikation A788/A788M müssen die Daten zum Wärmebehandlungszyklus enthalten sein.
11. ASTM A266 Produktkennzeichnung
11.1 Jedes Schmiedestück ist gemäß dem Abschnitt „Kennzeichnung“ der Spezifikation A788/A788M zu kennzeichnen. Darüber hinaus ist das Schmiedestück nach der Gütebezeichnung mit
der Buchstabe „A“ für geglüht, „N“ für normalisiert, „NT“ für normalisiert und angelassen und „S“ für flüssigkeitsgehärtet und angelassen, je nachdem, was zutrifft.
12. ASTM A266 Schlüsselwörter
ASTM A266 Schmiedestücke aus Kohlenstoffstahl