Prüfung des Haftfestigkeitstests
Die Festigkeit der Verbindung zwischen Lamelle und Rohr muss durch einen Zugversuch geprüft werden.
a) Die Testprobe muss ein Abschnitt einer Lamellenwicklung mit einer Breite von 0,5 Zoll (12,5 mm) sein.
b) Mindestens vier (4) Wicklungen um die Stelle, an der sich die Testprobe befindet, müssen abgezogen und einer Sichtprüfung unterzogen werden, um eine durchgehende Schweißnaht mit ausreichender Breite und Bindung sicherzustellen.
c) Die Lamelle wird radial aus dem Rohr gezogen und die maximale Kraft am Bruchpunkt aufgezeichnet.
d) Die Zugfestigkeit der Schweißnaht wird als Kraft / (gemessene Rippendicke x 0,5 Zoll [12,5 mm]) berechnet.
e) Die Zugfestigkeit sollte die Werte in Tabelle 1 unten überschreiten.
f) Die im Modellversuch verwendeten und bewährten Parameter sind auch bei der tatsächlichen Serienschweißung anzuwenden. Diese Werte sind uns vorzulegen.
g) Die Makroproben werden beim Verkäufer aufbewahrt und uns auf Anfrage zugesandt.
ES-048 – Spezifikation für die Rippenbildung in Kohlenstoffstahl und niedriglegiertem Stahl
TABELLE 1: Anforderungen an die Haftfestigkeit
1. Rippe aus Kohlenstoffstahl: 40 ksi (275 MPa)
2. 409 Edelstahlrippe: 51 ksi (345 MPa)
3. 304/316 Edelstahllamelle: 51 ksi (345 MPa)
4.2. PRODUKTIONSTESTS UND INSPEKTION
a) Die Termine für die Erstinspektionen werden dem Auftraggeber 15 Arbeitstage vor dem geplanten Inspektionstermin mitgeteilt.
b) Die Qualifikationen des Schweißers, gegebenenfalls einschließlich der Ergebnisse der Reagenzglasuntersuchung, müssen am Standort des Lieferanten zur Einsichtnahme durch den Kunden verfügbar sein.
c) Die Produktionskontrolle erfolgt pro Maschine, Rohrdurchmesser, Materialqualität und Lamellenkonfiguration.
SICHTPRÜFUNG
Fertig geschweißte Rohre müssen wie folgt geprüft werden:
a) 100 % visuelle Erkennung von Schweißunterbrechungen
b) 100 % visuell auf blanken Teilen wie ungerippten Zwischen- oder Endstücken
c) Maßprüfung bei 10 % der Produktionsreihe. Die Prüfung muss gleichmäßig über die gesamte Produktionsreihe erfolgen.
d) Die Schweißverbindung wird an jedem 5. Rohr geprüft, indem eine Wicklung vom hinteren Ende des Rohrs entfernt wird. Die gebrochene Oberfläche der Schweißnaht zwischen Rippe und Rohr wird visuell überprüft und die durchschnittliche Breite der Schweißverbindung, wie sie durch das freiliegende weiße Metall sichtbar ist, darf nicht kleiner sein als die erforderliche Verbindungslänge gemäß Abschnitt 5.0 b). Falls die durchschnittliche Verbindungsbreite geringer als erforderlich ist, müssen die vorherigen Rippenrohre bis zur letzten 5. Rohrprüfung überprüft werden.