ASTM A498/A498M Standard-Spezifikation für nahtlose und geschweißte Wärmetauscherrohre aus Kohlenstoffstahl mit integrierten Lamellen
1. ASTM A498/A498M Geltungsbereich
1.1 Diese Spezifikation gilt für außen spiralförmige, integrierte, nahtlose oder geschweißte Rohre aus kohlenstoffarmem Stahl mit Rippen für den Einsatz in Rohrwärmetauschern, Oberflächenkondensatoren, Verdampfern, Überhitzern und ähnlichen Wärmeübertragungsapparaten mit Durchmessern bis einschließlich 2 Zoll (50 mm) an den Enden ohne Rippen.
1.2 Einheiten—Diese Spezifikation wird sowohl in Zoll-Pfund-Einheiten als auch in SI-Einheiten ausgedrückt; es sei denn, die Bestellung
oder der Vertrag die anwendbare M-Spezifikationsbezeichnung (SI-Einheiten) angibt, gelten die Einheiten Zoll-Pfund. Die in Zoll-Pfund-Einheiten oder SI-Einheiten angegebenen Werte sind separat als Standard zu betrachten. Im Text werden die SI-Einheiten in Klammern angegeben. Die in den einzelnen Systemen angegebenen Werte müssen nicht exakt äquivalent sein; daher muss jedes System unabhängig vom anderen verwendet werden. Die Kombination von Werten aus den beiden Systemen kann zu Abweichungen vom Standard führen.
2. ASTM A498/A498M Referenzierte Dokumente
2.1 ASTM-Normen:
A179/A179M- Spezifikation für nahtlose kaltgezogene Wärmetauscher- und Kondensatorrohre aus kohlenstoffarmem Stahl
A214/A214M-Spezifikation für elektrisch widerstandsgeschweißte Wärmetauscher- und Kondensatorrohre aus Kohlenstoffstahl
A334/A334M-Spezifikation für nahtlose und geschweißte Kohlenstoff- und legierte Stahlrohre für den Einsatz bei niedrigen Temperaturen
3. ASTM A498/A498M Bestellinformationen
3.1 Der Besteller hat in der Bestellung die Glattrohrspezifikation und die Legierung anzugeben, aus der das Rippenrohr hergestellt werden soll.
3.2 Der Käufer muss in der Bestellung Durchmesser, Wandstärke und Länge der unberippten Abschnitte, Fußdurchmesser und Wandstärke des berippten Abschnitts, Anzahl der Rippen pro Längeneinheit und Gesamtrohrlänge angeben.
4. ASTM A498/A498M Material und Herstellung
4.1 Die Rippenrohre müssen aus Glattrohren hergestellt sein, die einer der folgenden Spezifikationen entsprechen: A179/A179M, A214/A214M oder A334/A334M.
4.2 Alle in den Spezifikationen für Glattrohre geforderten Prüfungen, die an unberippten Rohrlängen gemäß dieser Spezifikation durchgeführt werden, müssen nicht an Glattrohren durchgeführt werden.
4.3 Die Rippen müssen durch Kaltverformung von Stahlrohren mit glatter Oberfläche hergestellt werden. Um diese Spezifikation zu erfüllen, müssen das Rippen- und Rohrmaterial homogen sein.
4.4 Rippenrohre werden normalerweise mit ungerippten Enden geliefert, können aber auf Anfrage auch mit gerippten Enden geliefert werden.
5. ASTM A498/A498M Wärmebehandlung
5.1 Das Rohr ist nach der Verrippung entweder im geglühten oder im gefertigten Zustand zu liefern; einer der beiden Zustände ist in der Bestellung des Käufers anzugeben.
5.2 Der geglühte Zustand ist so definiert, dass sowohl die gerippten als auch die ungerippten Teile des Rohrs den geltenden Wärmebehandlungsanforderungen der maßgeblichen ASTM-Spezifikation für die betreffende Stahlrohranalyse entsprechen.
5.3 Der Fertigungszustand ist definiert als die Rippenteile des Rohres im durch den Rippenvorgang erzeugten Rippenzustand oder im kaltverformten Zustand und die ungerippten oder glatten Rohrteile des Rippenrohres im Fertigungszustand
Zustand, der für Einwalzvorgänge geeignet ist.
6. ASTM A498/A498M Chemische Zusammensetzung
6.1 Der Stahl muss den in der maßgeblichen Spezifikation für Glattrohre vorgeschriebenen chemischen Anforderungen entsprechen.
7. Zugfestigkeitsanforderungen nach ASTM A498/A498M
7.1 Das Rohr vor dem Rippenvorgang bzw. die unberippten Teile des Rippenrohrs müssen den in der maßgeblichen Spezifikation für Glattrohre vorgeschriebenen Anforderungen an die Zugfestigkeitseigenschaften entsprechen.
8. ASTM A498/A498M Drucktest
8.1 Jedes Rohr muss nach der Rippenbildung mindestens 5 s lang einem Innenluftdruck von 250 psi [1,7 MPa] ausgesetzt werden, ohne dass ein Leck auftritt. Jegliches Anzeichen eines Lecks ist Grund zur Ablehnung. Die verwendete Prüfmethode muss eine einfache visuelle Erkennung jeglicher Leckage ermöglichen, z. B. durch Prüfung des Rohrs unter Wasser oder durch die Druckdifferenzmethode.
9. ASTM A498/A498M Abmessungen und zulässige Abweichungen
9.1 Durchmesser – Der Außendurchmesser der unberippten Abschnitte darf die in der maßgeblichen Spezifikation für Rohre mit glatter Oberfläche angegebenen Durchmessertoleranzen nicht überschreiten (siehe Abb. 1).
9.2 Wandstärke – An der dünnsten Stelle unter den Rippen oder im glatten Abschnitt darf die Wandstärke eines Rohrs nicht geringer sein als die angegebene Mindeststärke.
9.3 Länge – Die Länge der Rohre darf bei einer Messung bei einer Temperatur von 68 °F (20 °C) nicht kürzer als angegeben sein, kann den angegebenen Wert jedoch um die in Tabelle 1 angegebenen Beträge überschreiten.
10. ASTM A498/A498M Verarbeitung und Finish
10.1 Fertige Rohre müssen einigermaßen gerade sein und glatte, gratfreie Enden haben. Sie müssen frei von schädlichen Mängeln sein und eine fachmännische Verarbeitung aufweisen. Eine leichte Oxidation wird nicht als Zunder angesehen.
11. ASTM A498/A498M Verpackungskennzeichnung
11.1 Name oder Marke des Herstellers, Name und Bestellnummer des Käufers, Spezifikation des glatten Rohrs, Zustand (geglüht oder wie hergestellt), Rohrdurchmesser der Spezifikation A498/A498M, Wandstärke und Rohrlänge müssen auf einem Etikett vermerkt sein, das sicher am Bündel oder Karton befestigt ist, in dem die Rohre versandt werden. Die Kennzeichnung muss nicht das Ausgabejahr der Spezifikation enthalten.
11.2 Strichcodes – Zusätzlich zu den in 11.1 genannten Anforderungen sind Strichcodes als zusätzliche Identifizierungsmethode zulässig. Strichcodes müssen dem Standard der Automotive Industry Action Group (AIAG) entsprechen, der vom Unterausschuss für Primärmetalle des AIAG-Strichcode-Projektteams erstellt wurde.
12. ASTM A498/A498M Inspektion
12.1 Der Inspektor, der den Käufer vertritt, hat während der Ausführung der Arbeiten im Rahmen des Vertrags des Käufers jederzeit Zutritt zu allen Teilen des Werks des Herstellers, die mit der Herstellung des bestellten Materials in Zusammenhang stehen. Der Hersteller gewährt dem Inspektor alle angemessenen Möglichkeiten, um ihn davon zu überzeugen, dass das Material gemäß dieser Spezifikation geliefert wird. Sofern nicht anders angegeben, sind alle erforderlichen Tests und Inspektionen vor dem Versand am Herstellungsort durchzuführen und so durchzuführen, dass der Betrieb des Werks nicht unnötig gestört wird.
12.2 Zertifizierung – Sofern in der Bestellung oder im Vertrag festgelegt, muss der Hersteller einen datierten Bericht vorlegen, der bescheinigt, dass das Material gemäß den Anforderungen dieser Spezifikation hergestellt, beprobt, getestet und geprüft wurde. Der Bericht enthält auch das Ausgabejahr der Spezifikation.
13. ASTM A498/A498M Ablehnung
13.1 Jede Ablehnung aufgrund von Tests, die gemäß dieser Spezifikation und den in der maßgeblichen Spezifikation für glatte Rohre zulässigen Tests durchgeführt wurden, muss dem Hersteller gemeldet werden. Die Entsorgung abgelehnter Rohre muss zwischen Hersteller und Käufer vereinbart werden.
13.2 Material, das beim Einbau versagt, muss beiseite gelegt und der Hersteller benachrichtigt werden, damit eine gemeinsame Bewertung der Eignung des Materials erfolgen kann. Die Entsorgung dieses Materials muss vereinbart werden.
14. ASTM A498/A498M Schlüsselwörter
14.1 Kohlenstoffstahlrohr; Wärmetauscherrohr; nahtloses Stahlrohr; Stahlrohr; geschweißtes Stahlrohr
Download-Links zum Standard ASTM A498/A498M
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